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   FG München, 04.03.1986 - II 78/81 E   

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FG München, 04.03.1986 - II 78/81 E (https://dejure.org/1986,22507)
FG München, Entscheidung vom 04.03.1986 - II 78/81 E (https://dejure.org/1986,22507)
FG München, Entscheidung vom 04. März 1986 - II 78/81 E (https://dejure.org/1986,22507)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1986, 447
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 09.03.1989 - VI R 94/88

    Kein Pflegekindschaftsverhältnis, wenn die mit dem Kind im Haushalt der

    Aus den vom Kläger angeführten FG-Entscheidungen (Baden-Württemberg, vom 7. Februar 1984 I 252/81, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 503, und München, vom 4. März 1986 II 78/81 E, EFG 1986, 447) ergebe sich nichts Abweichendes, da es sich dort um andere Sachverhalte gehandelt habe.
  • BFH, 22.08.1996 - III R 105/93

    Unterhaltszahlungen bei Anspruch auf Kindergeld/-freibetrag

    Bei erneuter Verhandlung wird das FG Feststellungen dazu zu treffen haben, ob zwischen der Klägerin und ihrem verstorbenen Ehemann und dem Enkelkind ein auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis bestanden hat, d. h. ob die Großeltern mit ihrem Enkelkind nahezu in gleicher Weise verbunden waren wie mit ihren eigenen Kindern (vgl. hierzu z. B. Urteil des FG München vom 4. März 1986 II 78/81, Entscheidungen der Finanzgerichte 1986, 447).
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